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Die wiederholte Dateneingabe beschleunigt die Codebearbeitung kaum.
Schalten Sie Ihren Computer innerhalb einer Stunde nicht aus.

Achtung!

IP: xx.xxx.xxx.xxx
Location: AT,Austria,Vienna

Achtung! Ihr Computer ist aus einem oder mehreren der unten aufgeführten Gründe gesperrt.

Sie haben gegen das Gesetz über «Urheberrecht und verwandte Schutzrechte» (Video, Musik, Software) verstoßen und unrechtmäßig urheberrechtliche Inhalte genutzt, bzw. verbreitet und somit gegen Art. 128 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Österreich verstoßen.

Art. 128 des Strafgesetzbuches zieht eine Strafe in Höhe von 2 bis 500 Mindestlöhnen oder eine Freiheitsstrafe von 2 bis 8 Jahren in Betracht.

Sie haben verbotene pornografische Inhalte eingesehen oder verbreitet (Child Porno/Zoofilia etc.) und damit gegen Art. 202 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Österreich verstoßen. Art. 202 des Strafgesetzbuches zieht eine Freiheitsstrafe von 4 bis 12 Jahren in Betracht.

Von ihrem Computer aus wurde ein rechtwidriger Zugang zu Computerdaten durchgeführt oder Sie... Art. 208 des Strafgesetzbuches zieht eine Strafe in Höhe von 100.000C und/oder Frei­heitsstrafe von 4 bis 9 Jahren in Betracht.

Von ihrem Computer aus wurde ein rechtswidriger Zugang ohne ihre Kenntnis durchgeführt. Womöglich ist ihr Computer von schädlichen Programmen befallen, diesbezüglich verstoßen sie das Gctz über die "Fahrlässige Verwendung eines Computers".

Art. 210 des Strafgesetzbuches zieht eine Strafe von 2000€ bis 8000€ in Betracht.

Von ihrem Computer aus wurden Spam Vorgänge durchgeführt - das Versenden von Spamnach­richten oder jeglichen anderen rechtswidrige Werbehandlungen mit der Absicht Profit zu machen. Womöglich wurde dies ohne ihre Kenntnis durchgeführt und ihr Computer ist von schädlichen Programmen befallen.

Art. 212 des Strafgesetzbuches zieht eine Strafe von in Höhe von 250.000€ und eine Freiheits­strafe von bis zu 6 Jahren in Betracht. Wurde diese Handlung ohne ihre Kenntnis durchgeführt, so fallen sic unter den oben aufgeführten Art. 210 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Öster­reich.

Derzeit wird ihre Person und ihr Standort festgestellt, innerhalb von 72 Stunden wird ein Straf­verfahren bezüglich einem oder mehreren der oben aufgeführten Artikel eingeleitet.

Im Zusammenhang mit der Änderung des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Österreich vom 28 Mai 2012 kann das vorliegende Vergehen (wenn cs nicht wiederholt begangen wurde) als Verwarnung angesehen werden im Falle einer etwaigen Strafzahlung an den Staat.

Die Strafe kann jeweils nur 72 Stunden nach Begehen der Straftat entrichtet werden. Nach Ablauf der Frist von 72 Stunden verfällt die Möglichkeit einer Strafzahlung und innerhalb der nächsten 72 Stunden wird automatisch gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet.

Der Betrag der Strafzahlung beläuft sich auf 100€.

Bei dem Entrichten der Strafe wird ihr Computer innerhalb von 1 - 72 Stunden nach Eingang des Geldes auf dem Staatskonto entsperrt.

Nach der Entsperrung ihres Computers werden ihnen 7 Tage gegeben, um all ihre Verstöße zu korrigieren.

Wenn nach Ablauf der 7 Tage nicht alle Gesetzesverstöße korrigiert worden sind, wird ihr Com­puter erneut gesperrt und gegen sie wird automatisch ein Strafverfahren bezüglich einem oder mehreren der oben aufgeführten Artikel eingeleitet.

Unten sind folgende Zahlungsarten für die Strafzahlung an den Staat aufgeführt.